Erstgespräch
klinisch-psychologische Beratung oder – Behandlung
90 €
50 Minuten
Folgegespräch
klinisch-psychologische Beratung oder – Behandlung
100 €
50 Minuten
Kostenzuschuss
Seit 1.1.2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung. Das heißt, dass Versicherte – bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung – einen Kostenzuschuss von ihrer Sozialversicherung für klinisch-psychologische Behandlung bekommen können.
Private Krankenversicherungen
Auch private Krankenversicherungen bieten – je nach Vertrag – Rückerstattungen für klinisch-psychologische Leistungen an. Für Details zur Kostenübernahme durch Ihre private Versicherung, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre/Ihren Versicherungsberater*in.
